Bürgerfunk
Der Bürgerfunk im Landesmediengesetz NRW
Die rechtlichen Grundlagen für den Bürgerfunk in NRW sind im Landesmediengesetz NRW verankert.
Die Finanzierung des Bürgerfunks?
Fördermittel und Sendezeiten
Immer wieder hat sich auch die Medienlandschaft verändert. D.h. auch die Bürgermedien-landschaft, das Bürgerradio in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen.
Der Bürgerfunk in NRW
In allen 45 Verbreitungsgebieten des nordrhein-westfälischen Lokalfunks steht täglich eine Stunde Programm für gestalteten Bürgerfunk, für selbstgestaltete Radiobeiträge und -sendungen zur Verfügung – das ist der Bürgerfunk. Der Gesetzgeber hat im Landesmediengesetz NRW die Grundlage für Bürger und Bürgerinnen geschaffen, sich im Lokalfunk zu beteiligen.
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