Bürgerfunk

Der Bürgerfunk im Landesmediengesetz NRW

Die rechtlichen Grundlagen für den Bürgerfunk in NRW sind im Landesmediengesetz NRW verankert.

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Die Finanzierung des Bürgerfunks?

Fördermittel und Sendezeiten

Immer wieder hat sich auch die Medienlandschaft verändert. D.h. auch die Bürgermedien-landschaft, das Bürgerradio in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen.

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Der Bürgerfunk in NRW

In allen 45 Verbreitungsgebieten des nordrhein-westfälischen Lokalfunks steht täglich eine Stunde Programm für gestalteten Bürgerfunk, für selbstgestaltete Radiobeiträge und -sendungen zur Verfügung – das ist der Bürgerfunk. Der Gesetzgeber hat im Landesmediengesetz NRW die Grundlage für Bürger und Bürgerinnen geschaffen, sich im Lokalfunk zu beteiligen.

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